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Steuervorhaben der Regierung für 2017/2018

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Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt:

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 soll Unternehmen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. Dabei sollen nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Person
  • Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • Jobwechsler (war bereits in Österreich beschäftigt)
  • Beschäftigungsverhältnis auf Basis der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden. Doppelförderungen und Missbrauch sollen vermieden werden. Die Ausgestaltung der konkreten Förderrichtlinien bleibt abzuwarten.

Die Abwicklung soll über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) erfolgen und die Förderungen sollen jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Fördermaßnahme soll enden sobald der Rahmen von 2 Mrd. € (2018-2021) ausgeschöpft ist.

Vermeidung von Gewinnverschiebungen

Ausländische Konzerne im Onlinebereich, die zwar in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen voraussichtlich ab dem Jahr 2018 effizienter besteuert werden.

Zusätzlich zu Maßnahmen auf internationaler Ebene werden auch nationale Maßnahmen gesetzt. So soll etwa die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Onlinebereich ausgeweitet und der Steuersatz damit bei gleichbleibendem Aufkommen gesenkt werden.

Teilweiser Ausgleich kalter Progression

Ab 2019 soll ein Teil der kalten Progression ausgeglichen werden, indem ab 5 % Inflation automatisch die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000,00 und € 18.000,00 indexangepasst werden.

Erhöhung der Forschungsprämie

Die Forschungsprämie soll ab 2018 von derzeit 12 % auf 14 % erhöht werden.

Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen

Statt der ursprünglich vorgesehenen, vorzeitigen Abschreibung für Großbetriebe wird die KMU-Investitionszuwachsprämie unter bestimmten Bedingungen auf Betriebe ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet.

Halbierung der Flugabgabe

Ab 2018 soll die Flugabgabe halbiert werden.

Stand: 29. März 2017

Bild: Antonioguillem - Fotolia.com

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Lafer + Partner Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH

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