Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 6.090,00 |
Auflösungsabgabe | € 131,00 |
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.
Höchstbeitragsgrundlage pro Monat |
|
für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner | € 6.090,00 |
für hauptberuflich beschäftigte Kinder | € 2.030,00 |
für hauptberuflich beschäftigte Eltern | € 3.045,00 |
Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2019 angepasst.
Stand: 27. Dezember 2018
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