Seitenbereiche

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Inhalt
/de/aktuelles/steuernews_fuer_klienten/

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaige zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:

Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Als Steuerberater in Gleisdorf (Bezirk Weiz) bieten wir professionelle und individuelle Steuerberatung und unterstützen Sie bei Ihrer Lohnverrechnung & Buchhaltung. Die Zufriedenheit unserer Klienten steht für uns an erster Stelle. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

Lafer + Partner Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.