Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens. Für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet der ermittelte Unternehmenswert eine wichtige Ausgangsbasis für die Gespräche. In vielen anderen Fällen, wie etwa bei der Abschichtung von Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümern, Austritt von Kapitalgesellschafterinnen bzw. Kapitalgesellschaftern oder im Erbfall, kommt der durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung ermittelte Wert direkt zur Anwendung. Es kann aber der Wert des Unternehmens auch ein aktuelles und laufendes Ziel der Unternehmensführung sein.
Wie wird der Wert berechnet?
Nur wie berechnet sich dieser Wert? Basis für die Bewertung sind die Erträge bzw. Cashflows, die mit dem Unternehmen aktuell und in Zukunft erwirtschaftet werden können. Dafür erforderlich ist also jedenfalls eine aktuelle Planungsrechnung für die kommenden Jahre. Zur Ermittlung eines Unternehmenswertes, der dem Marktwert am nächsten kommt, geht die Planungsrechnung von einer Fortführung des Unternehmens aus und muss die vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken berücksichtigen.
Aus den Erträgen bzw. den erzielten Cashflows wird mit Hilfe einer Rentenrechnung durch Abzinsung der Barwert errechnet. Berücksichtigt werden dabei auch Risikoabschläge, mögliche Erlösen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen etc.
Eine Investorin bzw. ein Investor würde sich also fragen: Wieviel bekomme ich an Verzinsung (=Gewinn), wenn ich in dieses Unternehmen investiere, im Vergleich zu den Zinsen, die mir die Bank bezahlt?
Der Wert Ihres Unternehmens wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Aus einer Reihe zulässiger Bewertungsmethoden muss die für den Einzelfall beste Vorgangsweise gewählt werden.
Ertragswertmethode und Discounted Cashflow-Verfahren
Die zwei bedeutendsten Bewertungsmethoden sind derzeit das Ertragswertverfahren und das Discounted-Cashflow Verfahren (DCF).
Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts mit den dargestellten Methoden wird der Unternehmenswert als Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt.
Bei DCF-Verfahren werden die künftigen Cash-Flows eines Unternehmens geplant und dann diskontiert. DCF-Verfahren kommen bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften zur Anwendung.
Beim Ertragswertverfahren werden jene finanziellen Überschüsse geplant, welche der Unternehmenseignerin bzw. dem Unternehmenseigner zufließen. Für den Unternehmenswert werden diese Überschüsse dann diskontiert.
Planung
Ein wesentliches Element jeder Unternehmensbewertung stellt die Planungsrechnung für das Unternehmen dar. Basis für die Planung sind zukunftsbezogene Informationen zum Unternehmen und zum Markt auf dem das Unternehmen (z. B. Branche, Konkurrenz, Absatzmarkt) tätig ist.
Die Unternehmensbewertung basiert dann letztendlich auf einer integrierten Planungsrechnung. Dies hat zusammenfassend Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzplänen zu umfassen. In einer Detailplanungsphase betrachtet man häufig 3-5 Jahre. Danach anschließend sind die Pläne für die Grobplanungsphase zu erstellen.
Diskontierung
Der Blick ist in die Zukunft gerichtet. Zukünftige Überschüsse (Gewinne) werden errechnet und diese dann auf den Barwert am Stichtag abgezinst. Im Zinssatz werden bestimmte Risiken berücksichtigt.
Die zentrale Frage ist: Soll das Geld in das Unternehmen oder lieber in alternative Kapitalanlagen investiert werden?
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